EU-Gericht entscheidet über Flugverspätungen, die davon abhängen, wann sich die Flugzeugtüren öffnen
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EU-Gericht entscheidet über Flugverspätungen, die davon abhängen, wann sich die Flugzeugtüren öffnen

Sep 06, 2023

Von Reuters-Mitarbeitern

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FRANKFURT (Reuters) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Ankunftszeit eines Flugzeugs der Zeitpunkt ist, zu dem seine Türen geöffnet werden, und verschafft den Passagieren damit mehr Klarheit darüber, wann sie Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen haben.

Der EuGH – das höchste Gericht der Europäischen Union – hatte vor zwei Jahren entschieden, dass EU-Fluggesellschaften Passagieren eine Entschädigung zahlen müssen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, doch Unklarheiten darüber, wie die Verspätung zu messen sei, führten zu einer weiteren Klage.

Ein Reisender verklagte später die Lufthansa-Billigfluggesellschaft Germanwings, nachdem diese sich geweigert hatte, ihm 250 Euro (328,60 US-Dollar) (199 britische Pfund) Entschädigung für eine Verspätung von insgesamt mehr als drei Stunden zu zahlen. Germanwings behauptete, sein Flug sei nur zwei Stunden und 58 Minuten verspätet angekommen.

Der EuGH urteilte, dass ein Flug noch als fortlaufend gilt, solange sich Passagiere in einem Flugzeug aufhalten und daher Einschränkungen in der Kommunikation mit der Außenwelt unterliegen, die sie an der Ausübung ihrer persönlichen und geschäftlichen Aktivitäten hindern.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die ‚Ankunftszeit‘, anhand derer die Dauer der Verspätung von Flugpassagieren bestimmt wird, dem Zeitpunkt entspricht, zu dem mindestens eine der Türen des Flugzeugs geöffnet wird Es wird davon ausgegangen, dass die Passagiere zu diesem Zeitpunkt das Flugzeug verlassen dürfen“, hieß es.

Der Fall war C-452/13, Germanwings GmbH gegen Ronny Henning.

Berichterstattung von Maria Sheahan; Bearbeitung durch Mark Heinrich

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